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Arbeitsgruppe Wohnungslosigkeit

Die Landesarmutskonferenz Brandenburg stellt diese Seiten für alle Menschen zur Verfügung, die in Brandenburg in solche besondere Lebenslagen geraten, die mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die sich aus dieser Situation nicht aus eigenen Kräften heraushelfen können.

Besondere Lebenslagen, das kann Wohnungslosigkeit sein, oder drohender Wohnraumverlust, aber auch ein Leben in unzumutbaren Wohnverhältnissen. Die Situation nach Haftentlassung oder eine hoffnungslos erscheinende Lebenslage bei volljährigen jungen Erwachsenen zwischen Elternhaus, Eigenverantwortung und Ausbildung können ebenfalls als besondere Lebenslage angesehen werden.

Wenn sich eine solche Lebenslage so auswirkt, dass die Betroffenen ihre Arbeit verlieren, die sozialen Beziehungen abgebrochen oder Ausbildungen vorzeitig beendet werden müssen, also auch das Einkommen und die Lebensperspektive verlorengehen, und wenn zur besonderen Lebenslage soziale Schwierigkeiten hinzukommen, dann haben diese Menschen in der Regel einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfen nach §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch XII.

Auf den folgenden Seiten wollen wir das Hilfesystem erläutern und die in Brandenburg zur Verfügung stehenden Hilfen nach Landkreisen und kreisfreien Städten gegliedert darstellen.

Allgemeines

Das deutsche Sozialrecht ist dem Grunde nach so gestaltet, dass niemand obdachlos werden kann, wenn sich von den Beteiligten alle an die Regelungen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit und / oder Obdachlosigkeit halten.

Wer ist obdachlos?

Obdachlos ist, wer ohne mietvertraglich abgesicherten Wohnraum auf der Straße oder in einer kommunalen Obdachlosenunterkunft lebt.

Was ist ein Wohnungsnotfall

Von einem Wohnungsnotfall ist auszugehen, wenn eine Einzelperson oder eine Familie wohnungslos ist, von Wohnraumverlust bedroht ist oder in unzumutbaren Wohnverhältnissen lebt.

Warum wird jemand hilfebedürftig

Die Gründe, warum eine Einzelperson oder eine Familie obdachlos oder zum Wohnungsnotfall wird sind vielfältig. In aller Regel sind die Ursachen dafür in den konkreten Lebensumständen der hilfebedürftigen Menschen selber zu finden. Versäumte Mietzahlungen oder vertragswidriges Verhalten sind häufige Gründe für die einseitig vom Vermieter ausgesprochenen Kündigungen von Mietverhältnissen.