Arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Menschen, die trotz guter wirtschaftlicher Entwicklung und trotz mehrfacher Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen keine Chance auf Integration in den ersten Arbeitsmarkt haben, stellen deshalb die eigentliche Herausforderung in der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik dar.
„Brandenburg braucht Aktionsplan gegen Langzeitarbeitslosigkeit!“ – Landesarmutskonferenz stellt Forderungskatalog vor
Mit diesem Schwerpunktthema beschäftigte sich heute die Mitgliederversammlung der Landesarmutskonferenz (lak), in deren Rahmen auch ein Fachgespräch mit Betroffenen, Expert*innen, Arbeitsverwaltung und Politik stattfand. Das Ziel war, gemeinsam mit allen Akteuren eine Bestandsaufnahme vorzunehmen und Ansätze zu finden, die zu erfolgreicher Integration und mehr sozialer Teilhabe für Langzeitarbeitslose führen.
„Arbeit und Beschäftigung sind die wichtigsten Zugänge zu gesellschaftlicher Beteiligung. Die gesellschaftliche Verpflichtung besteht deshalb darin, schwer vermittelbaren, langzeitarbeitslosen Menschen eine tragfähige persönliche Perspektive auf sinnvolle existenzsichernde Beschäftigung sowie auf soziale Teilhabe zu eröffnen“, betonte Andreas Kaczynski, Erster Sprecher der Landesarmutskonferenz. „Dazu ist im Rahmen langfristig angelegter individueller Integrationsstrategien ein Angebot öffentlich geförderter Beschäftigung zu schaffen, das auch sozialintegrative Leistungen und berufliche Qualifizierung systematisch und wesentlich stärker als bisher miteinander verknüpft“, erklärte Inga-Karina Ackermann, Sprecherin der Landesarmutskonferenz in der Diskussion.
Die lak verabschiedete einen Forderungskatalog an die Landespolitik. Diese soll einen Aktionsplan gegen Langzeitarbeitslosigkeit erarbeiten und im Rahmen des arbeitsmarktpolitischen Programms des Landes schnellstmöglich umsetzen.
Kernforderungen der lak sind, dass:
- die Zielstellung des SGB II auf den Prüfstand kommt und die Fixierung auf die Integrationsquote aufgeben wird.
- die unterschiedliche Ausgestaltung der Arbeitsfördermaßnahmen des SGB II und SBG III abgeschafft wird und eine Angleichung der Maßnahmen erfolgt.
- eine verbesserte Balance zwischen Fordern und Fördern hergestellt wird und eine Reform des Sanktionsrechts stattfindet.
- öffentlich geförderte Beschäftigung als zentrales Mittel zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit betrachtet und eingesetzt wird.
- dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden, die die Individualität der Zielgruppen berücksichtigen und flexible Arbeitsmodelle bieten.
- die Programme und Fördermaßnahmen entbürokratisiert werden, das Fallmanagement ausgebaut wird und zielgruppenspezifische, passgenaue Angebote gemacht werden, die Arbeitsförderungsmaßnahmen eng mit psychosozialen Angeboten und Gesundheitsförderung verzahnen.
- die Stimme der Betroffenen gestärkt wird.
- ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, die eine planbare Kontinuität gewährleisten und zielgerichtete mittel- und langfristige Programme in der individuellen Betreuung und öffentlich geförderten Beschäftigung ermöglichen.
- die regionale Zusammenarbeit gestärkt wird, sowohl zwischen den Ämtern als auch zwischen Ämtern, Trägern, Wirtschaft und Arbeitsverwaltung, um so bedarfsgerechte Angebote sicherstellen zu können.