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22.09.2016

Brandenburger Wohlfahrtsverbände erinnern an Mängel im Bundesteilhabegesetz

Die LIGA Brandenburg macht anlässlich der ersten Beratung des Bundesteilhabegesetztes (BTHG) im Bundesrat am Freitag, den 23. September 2016 erneut ihre Kritik an dem Gesetzesentwurf deutlich.

Martin Matz, Vorsitzender der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege –Spitzenverbände im Land Brandenburg sagt: „"Der vorliegende Kabinettsentwurf zum Bundesteilhabegesetz lässt umfangreiche Leistungseinschränkungen für Menschen mit Behinderung befürchten. Sprich: Weniger Menschen werden weniger Teilhabeleistung bekommen. Das widerspricht der Idee eines Bundesteilhabegesetzes. Die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer tragen eine besondere Verantwortung im Bundesrat. Wir wenden uns deshalb direkt an das Land Brandenburg und erinnern an unsere Kritik am BTHG.“"

Die LIGA Brandenburg kritisiert unter anderem:

Einschränkung des leistungsberechtigten Personenkreises:

Definition von erheblicher Teilhabeeinschränkung bei der Beeinträchtigung von fünf bzw. drei von neun Lebensbereichen (ICF) bzw. vergleichbarem Unterstützungsumfang

Änderung der Schnittstellenregelung zwischen Eingliederungshilfe und Pflege:

Grundsätzlicher Vorrang der Pflege gegenüber der Eingliederungshilfe

Verpflichtendes Poolen:

Bei objektiver Zumutbarkeit Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechtes des Menschen mit Behinderungen, Gefahr der Stationierung durch gleichzeitigen Wegfall des Grundsatzes ambulant vor stationär

Weitere Erläuterungen und weitere Kritikpunkte sind in der Stellungnahme der LIGA Brandenburg zusammengestellt:

Am Donnerstag, den 14. Juli 2016, hatte die LIGA Brandenburg unter dem Motto #BrandenburgsagtNein zu einer Demo vor dem Landtag Brandenburg aufgerufen. Hunderte Menschen mit und ohne Behinderung waren dem Aufruf gefolgt: