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Kinder mit Behinderung haben ein Recht auf wohnortnahe Betreuung. Das ist in den Sozialgesetzbüchern VIII, IX und XII geregelt. Aus diesem Grund besuchen zunehmend mehr Kinder mit Handicap Regeleinrichtungen.
Sonder-Kitas, die ausschließlich Kinder mit Behinderung betreuen, gibt es in Brandenburg seit Anfang der 1990er nicht mehr. Und viele Kindertagesstätten arbeiten heute schon inklusiv bzw. integrativ. Das bedeutet, sie werden von Kindern mit und ohne Behinderung besucht. In Brandenburg wurden 2012 3651 Kinder mit Behinderungen in Brandenburger Kitas betreut – 2/3 davon in den 78 Integrationskitas und 1/3 aller Kinder mit Behinderung in den sogenannten „Regelkitas“. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum hat sich die Anzahl der „Regelkitas“, die Kinder mit Behinderungen betreuen, um 7,5 % erhöht. Tendenz steigend.
Insgesamt liegt der Anteil Brandenburger Kitas, die mindestens ein Kind betreuen, welches eine Eingliederungshilfe erhält, bei rd. 24%. Im bundesdeutschen Durchschnitt sind es gut 33%. Es ist deshalb plausibel, dass sich in Brandenburg die Verteilung der Kinder mit einer Eingliederungshilfe auf verhältnismäßig weniger Kitas darstellt als im bundeweiten Vergleich.
Andererseits: Inklusives oder integratives Arbeiten bringt auch für die pädagogischen Fachkräfte neue Herausforderungen mit sich. Und vor allem:
Eine „Kita für alle braucht Zeit"
Durch die besondere Förderung, Hilfestellungen und Pflege werden oft noch höhere Ansprüche an die Fachkräfte in den Kitas gestellt. Hierfür ist entsprechend qualifiziertes und mehr Personal notwendig. Denn inklusive Arbeit in Kitas braucht Zeit: