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10.03.2016

LIGA Brandenburg zum Landesaufnahmegesetz: „Ein Wort kann einen großen Unterschied ausmachen“

Zum Beschluss des Landesaufnahmegesetzes erklärt der Vorsitzende der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege Brandenburg - Spitzenverbände im Land Brandenburg Martin Matz, Vorstandsmitglied im Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.: „Der Landtag Brandenburg hat am 09. März 2016 das Landesaufnahmegesetz beschlossen. Die in der LIGA Brandenburg zusammenarbeitenden Verbände sehen durchaus positive Veränderungen an vielen Punkten des Gesetzes, zum Beispiel beim verbesserten Personalschlüssel 1:80 statt 1:120 bei der begleitenden Sozialarbeit für die geflüchteten Menschen."

Im § 12 des beschlossenen Gesetzes ist jedoch ein Wort verändert worden, das nicht nur ein Missgeschick darstellt, sondern leider die Haltung mancher in der Politik zur Subsidiarität ausdrückt: Die soziale Beratung und Betreuung geflüchteter Menschen (Migrationssozialarbeit) ‚soll’ – so hieß im Entwurf – durch „nichtstaatliche Träger der sozialen Arbeit“ erbracht werden. Das Wort „soll“ stellt im juristischen Sinne den Regelfall dar, eine Abweichung müsste besonders begründet werden. Nun haben die Regierungsfraktionen dieses Wort aber durch ‚kann’ ersetzt, was die Folge hat, dass die Landkreise völlig frei entscheiden können, ob sie dieses Angebot selber machen oder einen Träger der freien Wohlfahrtspflege damit beauftragen.

Eine der tragenden Säulen des deutschen Sozialstaates seit Inkrafttreten des Grundgesetzes ist die Subsidiarität. Das bedeutet, dass der Staat Aufgaben nicht selber durchführen soll, die er auch einem freien Träger übertragen kann. Dieses Prinzip hat sich jahrzehntelang bewährt. Es führt dazu, dass eine Trägervielfalt durch Angebote mit unterschiedlichen Profilen möglich wird. Die freie Wohlfahrtspflege hat außerdem besondere Erfahrung damit, hauptamtliche Arbeit und ehrenamtliche Unterstützung zu verbinden. Das zuständige Ministerium hatte daher bewusst vorgeschlagen, dass diese Arbeit im Regelfall an freie Träger übertragen werden soll. Auch in der Anhörung gab es viel Zustimmung zu dieser Haltung. Die Veränderung im Parlament zeigt uns, dass viele Abgeordnete leider den Wert der Wohlfahrtsverbände für Brandenburg nicht vollständig
erkennen.“