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Das stellt sich als Orientierungsmaß wie folgt dar:
* 1 VZE kann bedeuten, dass es auch 2 Halbtagskräfte sind oder in einer Kita mit rein rechnerischen 10 VZE können 17 Fachkräfte und damit Personen in der Einrichtung beschäftigt sein, für die die Kitaleitung die Personalverantwortung trägt.
Der organisatorische Leitungsanteil, z.B. für die Verantwortung für Sauberkeit, Hygiene und Ordnung, für die Vorbereitung von Elternveranstaltungen, Aufstellung von Ausbildungsplänen, Personalangelegenheiten, konzeptionelle Weiterentwicklung und vieles mehr ist im Land Brandenburg lediglich dem Grunde nach bestimmt und liegt in der Finanzierungsverantwortung der jeweiligen Kommune. In der Gesetzesbegründung zur Personalschlüsselverbesserung in 2010 geht die Landesregierung von einem Anteil des organisatorischen Leitungsanteils in selber Höhe wie dem pädagogischen Anteil aus. Allzu häufig definieren jedoch die Kommunen diesen Anteil als eine freiwillige Leistung und ermöglichen somit nicht den Trägern eine angemessene Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Damit bleibt es vieler Orts abhängig von der kommunalen Kassenlage und Prioritätensetzung.
Streng genommen abzuziehen wären also von dem theoretischen Personalschlüssel neben den Zeiten für mittelbare pädagogische Arbeit und Fehlzeiten der Fachkräfte also noch jene Zeiten, die die Kita-Leitung für ihre vielfältigen Aufgaben im Rahmen ihrer organisatorischen und pädagogischen Verantwortung für die Einrichtung über dieses Maß hinaus wahrnimmt.
Geht die Leitung einer Kita mit mittlerer Einrichtungsgröße zu einer eintägigen Konferenz, Tagung etc., dann hätte sie streng genommen nur noch max. 1-2 Stunden Zeit in der Woche für die Leitungstätigkeit, da sie dann in den sog. Gruppendienst gehen muss. Elterngespräche inkl. Beratung in Krisensituationen, Aufnahmegespräche, Sicherstellung der Praxisausbildung für Praktikanten und neue Fachkräfte und Wahrnehmung von Kinderschutzaufgaben könnten ebenso nicht ausreichend bzw. gar nicht wahrgenommen werden wie auch Fragen der fachlichen Weiterentwicklung und Qualitätssicherung sowie „Managementaufgaben“ vielfältigster Art einschließlich Fragen der Mitarbeiterführung.
Leitungskräfte in Teilzeit hätten dann in jener Woche theoretisch keine Zeit mehr für ein Elterngespräch oder sonstige Leitungsaufgaben, wenn durch sie auch der „Gruppendienst“ abgedeckt werden muss.
Insofern regeln viele Einrichtungen / Kita-Träger die Leitungsfreistellung großzügiger, was wiederum zu Lasten der tatsächlichen Fachkraft-Kind-Relation mit Blick auf die unmittelbare Arbeit am Kind geht.
Ein Blick in das Aufgabenprofil für Kita-leitung aus dem Jahre 1999 verrät, wie umfangreich die Aufgaben einer Kita-Leitung sind (ausführlich: siehe hier [PDF]).
Die Aufgaben der pädagogischen Leitung sind im Zuge der Qualitätsentwicklung der letzten Jahre anspruchsvoller und umfangreicher geworden und umfassen heute u.a.: