Arbeitsgruppe Kinderarmut

Die AG Kinderarmut besteht bereits seit Gründung der Landesarmutskonferenz Brandenburg im Jahr 2009, da die lak bereits von Anfang an einen Schwerpunkt auf die Entwicklung von Kindern und deren Familien gelegt hat.

Von den anfänglich acht Mitgliedsorganisationen sind derzeit noch vier in der AG vertreten (Lokales Bündnis für Familie Eberswalde, SHIA e.V. - Landesverband Brandenburg, Verband alleinerziehender Mütter und Väter - Landesverband Brandenburg e. V. und AWO Landesverband Brandenburg e.V.).

Im Fokus der Arbeit der AG Kinderarmut steht insbesondere, die Entwicklung der Kinderarmut im Land Brandenburg zu beschreiben, Ursachen hierfür zu erfassen den Akteuren aus Politik und Verwaltung Möglichkeiten aufzuzeigen, diese zu verhindern. Andererseits sollen Familien Möglichkeiten aufgezeigt werden, an welchen Stellen und zu welchen Gelegenheiten Unterstützungsmöglichkeiten in Brandenburg gegeben werden können. Kinderarmut ist hierbei nicht isoliert zu betrachten, sondern als Teil der Armut von Familien.
Konkret lag der Arbeitsschwerpunkt zuletzt auf einer schriftlichen Befragung der kreisfreien Städte und Landkreise, wie die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in den einzelnen Kommunen stattfindet, und deren Auswertung.

Die Entwicklung der Kinderarmut in Brandenburg stellt sich wie folgt dar: Die sogenannte Armutsrisikoschwelle liegt bei einem Einkommen von 60 % des durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens. Eine Familie mit einem kleinen Kind gilt 2009 als armutsgefährdet, wenn sie weniger als 1.262 € zur Verfügung hat.
Ein alleinerziehender Elternteil mit einem Kind unter 14 Jahren die 2009 ein monatliches Einkommen von 910 € erzielt, liegt unter der 60-Prozent-Schwelle und gilt damit als relativ arm. In Brandenburg gelten kinderreiche Familien und Alleinerziehende als besonders gefährdet, der Abbau der Arbeitslosigkeit kommt bei vielen Familien in Hartz IV Bezug nicht an. Die Hälfte der Frauen hat keinen Berufsabschluss, es bedarf daher passgenauer Hilfen bei der beruflichen Qualifizierung.

Wie schwierig die Erfassung von „Armut“ sein kann, hat sich bei der Erstellung des Lebenslagenberichts der Landesregierung 2009 gezeigt:
Im Lebenslagenbericht betrug die Armutsquote unter 13,7%, das Sozialministerium musste aber die Zahl an auf über 17% korrigieren. Man hatte nicht das durchschnittliche bundesrepublikanische Einkommen der Berechnung zu Grunde gelegt, sondern das brandenburgische. Somit war das Durchschnittseinkommen geringer und damit wurde Armutsquote als zu gering abgebildet.

Der Anteil der Grundsicherungsempfänger unter 15 Jahren betrug im Jahr 2008 25,3 % und 2009 22,7 % in Brandenburg. Bei den jüngeren Brandenburger/innen lag der Anteil noch höher: unter 3 Jahren bei 28,8 % und zwischen 7 und 15 Jahren bei 19,6 %.
Innerhalb von Brandenburg waren sehr große Unterschiede festzustellen. So lag der Anteil der Grundsicherungsempfänger unter 15 Jahren in Frankfurt (Oder) bei 41,8 % gegenüber 15,8 % im Landkreis Potsdam Mittelmark (DIW-Studie von 2011).